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Häufig gestellte Fragen

Hebammen sind grundsätzlich dafür da, die werdende Mutter zu unterstützen, sie auf die Geburt vorzubereiten und bei gesundheitlichen Fragen und bei der Pflege ihres Babys eine helfende Stütze sein. Somit ist die Hebamme eine wichtige Person während und nach der Schwangerschaft, die nicht nur für gesundheitliche Fragen immer zur Verfügung steht, sondern auch eine Stütze bei Problemen und Sorgen ist.

Grundsätzlich kann man keine genaue Antwort auf diese Frage geben, es kommt ganz darauf an, um welche Hebammenleistungen es einem geht. Allgemein gilt jedoch: Je früher, desto besser. In Deutschland herrscht grundsätzlich ein Hebammenmangel. Wenn man also zu spät anfragt, kann es dazu kommen, dass man keine Hebamme mehr findet, die noch Kapazitäten hat.

Wenn man eine Anfrage bei einer Hebamme stellt, wird diese Dir in der Regel einen Termin für ein Kennlern- bzw. Infogespräch anbieten.

Das Angebot an Hebammenleistungen in der Schwangerschaft beinhaltet u. a. die reguläre Schwangerenvorsorge, die Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und verschiedene Kurse wie z.B. Geburtsvorbereitung und Schwangerschaftsgymnastik.

Nein, es ist grundsätzlich keine Pflicht, nach der Schwangerschaft die Betreuung einer Hebamme in Anspruch zu nehmen.

Ja! Hebammen unterliegen der Schweigepflicht, die nicht nur während der Betreuung anhält, sondern  noch über das Ende der aktiven Tätigkeit als Hebamme hinaus.

Nein, bei Schwangerschaftsbeschwerden ist kein Rezept vom Arzt notwendig.

Das Wochenbett ist die Zeit unmittelbar nach der Geburt, in der die Mutter sich von der Geburt erholt und sich auf die Versorgung des Neugeborenen einstellt. Eine Hebamme bietet Unterstützung bei der Rückbildung, dem Stillen, der emotionalen Unterstützung und der Überwachung der Gesundheit von Mutter und Kind.

Ja, die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich alle Kosten für die Hebammenleistungen. Ausgenommen davon ist jedoch das Babyschwimmen, dieses wird nur von der AOK übernommen.